banner-Se

Wir führen Recherchen, Überwachungsmaßnahmen und Widerspruchsverfahren durch und erstellen fundierte fachliche Stellungnahmen zu Beanstandungen, um die Erfolgsaussichten einer Eintragung zu erhöhen.

HG-Abogados

Was Sie über das am 2. Juni 2026 veröffentlichte Dekret wissen sollten.

Im Zusammenhang mit der Justizreform des Jahres 2024 wurde am 2. Juni 2026 in der Abendausgabe des Amtsblatts der Föderation (DOF) das Dekret zur Änderung und Ergänzung verschiedener Bestimmungen der Politischen Verfassung der Vereinigten Mexikanischen Staaten im Bereich der Justizreform veröffentlicht. Diese Reform verändert in mehreren Aspekten die rechtliche und verfassungsrechtliche Landschaft Mexikos und steht im Einklang mit der Reform von 2024, die die Justiz des mexikanischen Staates grundlegend umgestaltet hat.

Diese Veröffentlichung ändert wesentliche Bestimmungen auf Bundes- und Landesebene und passt die Zeitpläne für den Übergang zur Wahl von Richtern, Magistraten und Verfassungsrichtern durch Volkswahl an.

Nachfolgend erläutern wir die wichtigsten Punkte, die Sie über dieses Dekret wissen sollten:

1. Änderung des Termins der Justizwahl (Art. 35)

Der Verfassungstext wurde dahingehend geändert, dass die Wahlen der Justiz am ersten Sonntag im Juni des vierten Jahres der jeweiligen Verfassungsperiode stattfinden. In den Übergangsbestimmungen wird klargestellt, dass die nächsten Wahlen am ersten Sonntag im Juni 2028 abgehalten werden.

2. Neue Struktur des Obersten Gerichtshofs der Nation (Art. 94)

Die Reform verändert die Struktur und Arbeitsweise des Obersten Gerichtshofs der Nation (SCJN) grundlegend. Der Gerichtshof wird grundsätzlich im Plenum tätig sein, kann jedoch nach Beschluss des Plenums auch in zwei Kammern aufgeteilt werden und in dieser Form arbeiten. Das Amt des Präsidenten des Gerichtshofs wird nicht mehr für feste Amtszeiten vergeben, sondern alle zwei Jahre im Rotationsverfahren neu besetzt. Die Präsidentschaft fällt dabei jeweils der Person zu, die bei der entsprechenden Justizwahl die höchste Stimmenzahl erreicht hat.

3. Ein neuer Auswahlfilter für Bewerber: Bewertungsausschüsse und Koordinierungskommission (Art. 96)

Um sicherzustellen, dass die Bewerber über die erforderlichen fachlichen Kenntnisse und die persönliche Eignung für ein Richteramt verfügen, wird ein detaillierteres Auswahlverfahren eingeführt:

  • Bewertungsausschüsse: Jede der drei Staatsgewalten der Union (Exekutive, Legislative und Judikative) wird einen Ausschuss einrichten, der aus fünf Personen besteht, die für ihre anerkannte Erfahrung und Reputation im Bereich der Rechtsprechung bekannt sind.
  • Koordinierungskommission: Die Vorsitzenden dieser drei Ausschüsse bilden eine Kommission, die für die Vereinheitlichung der Fachprüfungen sowie der Bewertungsmaßstäbe und Bewertungsmethoden verantwortlich ist.

Die Ausschüsse erstellen für jedes Amt eine Liste der vier bestbewerteten Bewerberinnen und Bewerber. Anschließend wird diese Liste durch ein öffentliches Losverfahren auf zwei Personen pro Amt reduziert, wobei die Geschlechterparität jederzeit gewährleistet werden muss.

4. Kandidatenaufstellung und Wahl durch Volksabstimmung (Art. 35 und 96)

Nach Abschluss des Auswahlverfahrens durch die Koordinierungskommission wird jede der Staatsgewalten der Union offiziell zwei Personen pro Amt nominieren. Die Exekutive erfolgt durch das Präsidialamt, die Legislative benötigt in jeder Kammer eine qualifizierte Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen, und die Judikative nominiert durch eine Mehrheit von sechs Stimmen im Plenum des Obersten Gerichtshofs der Nation (SCJN). Das Nationale Wahlinstitut wird die Wahlen organisieren und die Gerichtsbezirke in Wahlkreise unterteilen, um die Stimmabgabe für die Bürgerinnen und Bürger zu erleichtern.

5. Endgültige Vakanzfälle (Art. 98)

Verstirbt ein Richter des Obersten Gerichtshofs, ein Magistrat des Disziplinargerichts oder des Wahlgerichts, tritt zurück oder scheidet endgültig aus seinem Amt aus, wird die Vakanz unmittelbar durch die Person desselben Geschlechts besetzt, die bei der Wahl für dieses Amt die zweithöchste Stimmenzahl erzielt hat. Der Senat ist für die Vereidigung dieser Person für die verbleibende Amtszeit zuständig.

6. Harmonisierung in den Bundesstaaten und in Mexiko-Stadt (Art. 116 und 122)

La reforma no es exclusiva de la Federación. Los Poderes Judiciales Locales de los estados y de la Ciudad de México deberán sujetarse a las mismas bases establecidas a nivel federal.

7. Particularidades en Materia de Justicia Electoral

Los Magistrados del Tribunal Electoral del Poder Judicial de la Federación que se encuentran activos en la actualidad permanecerán en sus encargos hasta el 2028 para alinearse al nuevo calendario electoral, pudiendo ser reelegibles para dichas elecciones.

8. Plazos legislativos

El Congreso de la Unión tiene 90 días naturales para realizar las adecuaciones a las leyes secundarias. Las entidades federativas cuentan con 60 días naturales para adecuar sus constituciones locales y 90 días para sus leyes locales.

Conclusión

Este decreto del 2026 marca el inicio de una serie de adecuaciones a la reforma al poder judicial del 2024, ajustando cuestiones clave para asegurar que se lleve a cabo de manera efectiva el próximo proceso electoral. Con la mirada puesta en las elecciones judiciales masivas del año 2028 y la adición de dos secciones a la SCJN, los reflectores se colocan ahora sobre los Comités de Evaluación que definirán a los aspirantes que aparecerán en las boletas.

En HG Abogados nos mantenemos actualizados sobre los cambios más trascendentales al Poder Judicial Federal y Local, permitiéndonos mantener un criterio jurídico actualizado y efectivo.

Wesentliche Punkte

Rechtsnachrichten und aktuelle Entwicklungen

Die neuesten Änderungen von Gesetzen und Vorschriften, nationale und internationale Themen von Interesse sowie aufkommende Trends in der Rechtswelt, die sich unmittelbar auf unsere Mandanten und deren Branchen auswirken.

UNSERE STANDORTE

Unsere Standorte in Mexiko

Wir verfügen über strategisch gelegene Standorte in den wichtigsten Städten Mexikos, um unseren Mandanten einen besseren und umfassenderen Support zu bieten.

Mexiko-Stadt
Calz. Gral. Mariano Escobedo 510, Piso PH, Chapultepec Morales, Polanco I Secc, Miguel Hidalgo, 11550 Ciudad de México, CDMX
Tel.: 800 050 1902 / 800 050 1905
Guadalajara - Mexico
Buenos Aires 2322, Col. Providencia, C.P. 44630, Guadalajara, Jalisco, México.
Tel.: 800 050 1902 / 800 050 1905
Monterrey - Mexico
Avenida Lázaro Cárdenas 318, Torre MX, Oficinas 204 y 205, Col. Residencial San Agustín, C.P. 66260, San Pedro Garza García, Nuevo León, México.
Tel.: 800 050 1902 / 800 050 1905
Chihuahua - Mexico
Paseos Vista del Sol 6801, Piso 18, Torre Azenzo B, Col. Plaza del Sol, C.P. 31206 Chihuahua, Chihuahua, México.
Tel.: 800 050 1902 / 800 050 1905
Ciudad Juarez - Mexico
Libramiento Aeropuerto 10152, Interior B, Col. Municipio Libre, C.P. 32575, Ciudad Juárez, Chihuahua, México.
Tel.: 800 050 1902 / 800 050 1905
Tijuana
German Gedovius 10489-304, Col. Zona Río, Tijuana, Baja California
Tel.: 800 050 1902 / 800 050 1905

Buscar contenido