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Was Sie über das am 2. Juni 2026 veröffentlichte Dekret wissen sollten.

Im Zusammenhang mit der Justizreform des Jahres 2024 wurde am 2. Juni 2026 in der Abendausgabe des Amtsblatts der Föderation (DOF) das Dekret zur Änderung und Ergänzung verschiedener Bestimmungen der Politischen Verfassung der Vereinigten Mexikanischen Staaten im Bereich der Justizreform veröffentlicht. Diese Reform verändert in mehreren Aspekten die rechtliche und verfassungsrechtliche Landschaft Mexikos und steht im Einklang mit der Reform von 2024, die die Justiz des mexikanischen Staates grundlegend umgestaltet hat.

Diese Veröffentlichung ändert wesentliche Bestimmungen auf Bundes- und Landesebene und passt die Zeitpläne für den Übergang zur Wahl von Richtern, Magistraten und Verfassungsrichtern durch Volkswahl an.

Nachfolgend erläutern wir die wichtigsten Punkte, die Sie über dieses Dekret wissen sollten:

1. Änderung des Termins der Justizwahl (Art. 35)

Der Verfassungstext wurde dahingehend geändert, dass die Wahlen der Justiz am ersten Sonntag im Juni des vierten Jahres der jeweiligen Verfassungsperiode stattfinden. In den Übergangsbestimmungen wird klargestellt, dass die nächsten Wahlen am ersten Sonntag im Juni 2028 abgehalten werden.

2. Neue Struktur des Obersten Gerichtshofs der Nation (Art. 94)

Die Reform verändert die Struktur und Arbeitsweise des Obersten Gerichtshofs der Nation (SCJN) grundlegend. Der Gerichtshof wird grundsätzlich im Plenum tätig sein, kann jedoch nach Beschluss des Plenums auch in zwei Kammern aufgeteilt werden und in dieser Form arbeiten. Das Amt des Präsidenten des Gerichtshofs wird nicht mehr für feste Amtszeiten vergeben, sondern alle zwei Jahre im Rotationsverfahren neu besetzt. Die Präsidentschaft fällt dabei jeweils der Person zu, die bei der entsprechenden Justizwahl die höchste Stimmenzahl erreicht hat.

3. Ein neuer Auswahlfilter für Bewerber: Bewertungsausschüsse und Koordinierungskommission (Art. 96)

Um sicherzustellen, dass die Bewerber über die erforderlichen fachlichen Kenntnisse und die persönliche Eignung für ein Richteramt verfügen, wird ein detaillierteres Auswahlverfahren eingeführt:

  • Bewertungsausschüsse: Jede der drei Staatsgewalten der Union (Exekutive, Legislative und Judikative) wird einen Ausschuss einrichten, der aus fünf Personen besteht, die für ihre anerkannte Erfahrung und Reputation im Bereich der Rechtsprechung bekannt sind.
  • Koordinierungskommission: Die Vorsitzenden dieser drei Ausschüsse bilden eine Kommission, die für die Vereinheitlichung der Fachprüfungen sowie der Bewertungsmaßstäbe und Bewertungsmethoden verantwortlich ist.

Die Ausschüsse erstellen für jedes Amt eine Liste der vier bestbewerteten Bewerberinnen und Bewerber. Anschließend wird diese Liste durch ein öffentliches Losverfahren auf zwei Personen pro Amt reduziert, wobei die Geschlechterparität jederzeit gewährleistet werden muss.

4. Kandidatenaufstellung und Wahl durch Volksabstimmung (Art. 35 und 96)

Nach Abschluss des Auswahlverfahrens durch die Koordinierungskommission wird jede der Staatsgewalten der Union offiziell zwei Personen pro Amt nominieren. Die Exekutive erfolgt durch das Präsidialamt, die Legislative benötigt in jeder Kammer eine qualifizierte Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen, und die Judikative nominiert durch eine Mehrheit von sechs Stimmen im Plenum des Obersten Gerichtshofs der Nation (SCJN). Das Nationale Wahlinstitut wird die Wahlen organisieren und die Gerichtsbezirke in Wahlkreise unterteilen, um die Stimmabgabe für die Bürgerinnen und Bürger zu erleichtern.

5. Endgültige Vakanzfälle (Art. 98)

Verstirbt ein Richter des Obersten Gerichtshofs, ein Magistrat des Disziplinargerichts oder des Wahlgerichts, tritt zurück oder scheidet endgültig aus seinem Amt aus, wird die Vakanz unmittelbar durch die Person desselben Geschlechts besetzt, die bei der Wahl für dieses Amt die zweithöchste Stimmenzahl erzielt hat. Der Senat ist für die Vereidigung dieser Person für die verbleibende Amtszeit zuständig.

6. Harmonisierung in den Bundesstaaten und in Mexiko-Stadt (Art. 116 und 122)

Die Reform beschränkt sich nicht auf die Bundesebene. Die Justizorgane der Bundesstaaten sowie von Mexiko-Stadt müssen sich an dieselben Grundsätze und Vorgaben halten, die auf Bundesebene festgelegt wurden.

7. Besondere Regelungen im Bereich der Wahlgerichtsbarkeit

Die derzeit amtierenden Magistrate des Wahlgerichts der Bundesjudikative bleiben bis zum Jahr 2028 im Amt, um den neuen Wahlkalender umzusetzen. Sie können zudem bei diesen Wahlen erneut kandidieren und wiedergewählt werden.

8. Gesetzgebungsfristen

Der Kongress der Union verfügt über 90 Kalendertage, um die erforderlichen Anpassungen der Sekundärgesetze vorzunehmen. Die Bundesstaaten haben 60 Kalendertage Zeit, ihre jeweiligen Landesverfassungen anzupassen, und 90 Kalendertage für die Anpassung ihrer Landesgesetze.

Fazit.

Dieses Dekret aus dem Jahr 2026 markiert den Beginn einer Reihe von Anpassungen an die Justizreform von 2024 und präzisiert wesentliche Aspekte, um die wirksame Durchführung des nächsten Wahlprozesses sicherzustellen. Mit Blick auf die umfassenden Justizwahlen im Jahr 2028 und die Einführung von zwei Kammern innerhalb des Obersten Gerichtshofs der Nation (SCJN) richtet sich die Aufmerksamkeit nun auf die Bewertungsausschüsse, die darüber entscheiden werden, welche Bewerberinnen und Bewerber auf den Stimmzetteln erscheinen.

Bei HG Abogados verfolgen wir fortlaufend die bedeutendsten Veränderungen im föderalen und lokalen Justizwesen. Dadurch sind wir in der Lage, stets auf der Grundlage aktueller und wirksamer rechtlicher Maßstäbe zu beraten und zu vertreten.

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