Der Missbrauch der ausdrücklichen Gerichtsstandsklausel

Die Entscheidung eines Rechtsstreits in einer anderen Gerichtsbarkeit als der des Wohnsitzes des Beklagten stellt keinen prozessualen Vorteil mehr dar.

Die Entscheidung eines Rechtsstreits in einer anderen Gerichtsbarkeit als der des Wohnsitzes des Beklagten stellt keinen prozessualen Vorteil mehr dar.